Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. Juni 2007 einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als über die Berufung des Beklagten zu 2) entschieden worden ist.
Der Rechtsstreit wird insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Versäumnisurteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von Rechts wegen
Die Klägerin begehrt von den Beklagten mit einer Teilklage aus abgetretenem Recht die Rückzahlung eines gekündigten Bankdarlehens.
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