Der Antrag des Antragstellers vom 10. Mai 2011 auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Der Geschäftswert wird auf € 10.000,- festgesetzt.
Der statthafte und auch im Übrigen zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung bleibt in der Sache ohne Erfolg.
I.) Der Antragsteller begehrt die Verpflichtung, ihn in die Vorauswahlliste für die Bestellung von Insolvenzverwaltern aufzunehmen.
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