Die von dem Beklagten erklärte Aufnahme des durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen unterbrochenen Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 370.285,10 EUR.
I.
Der Beklagte begehrt die Fortsetzung eines unterbrochenen Rechtsbeschwerdeverfahrens.
Das Landgericht hat ihn durch Wechselvorbehaltsurteil zur Zahlung von 370.285,10 EUR nebst Zinsen verurteilt. Das Berufungsgericht hat seine Berufung verworfen und seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zurückgewiesen. Nachdem der Beklagte hiergegen Rechtsbeschwerde eingelegt hat, ist über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
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