LG Köln, vom 22.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 81 O 78/99
Aufnahme eines wegen Insolvenz unterbrochenen Verfahrens, in dem Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz eingeklagt sind
OLG Köln, Urteil vom 31.08.2007 - Aktenzeichen 6 U 80/02
DRsp Nr. 2008/5336
Aufnahme eines wegen Insolvenz unterbrochenen Verfahrens, in dem Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz eingeklagt sind
»1. Eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage, mit dem der Vertrieb bestimmter Produkte unterbunden werden soll, ist aus der maßgeblichen Schuldnersicht ein Passivprozess i. S. des § 86InsO.2. Aus den §§ 4 Nr. 9, 17 UWG hergeleitete Ansprüche sind den absoluten gewerblichen Schutzrechten angenähert und berechtigen entsprechend § 86 Abs. 1 Nr. 1InsO zur Aufnahme eines wegen Insolvenz unterbrochenen Verfahrens.«