OLG Köln - Urteil vom 31.08.2007
6 U 80/02
Normen:
UWG § 4 Nr. 9 § 17 ; InsO § 47 § 85 § 86 ;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 22.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 81 O 78/99

Aufnahme eines wegen Insolvenz unterbrochenen Verfahrens, in dem Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz eingeklagt sind

OLG Köln, Urteil vom 31.08.2007 - Aktenzeichen 6 U 80/02

DRsp Nr. 2008/5336

Aufnahme eines wegen Insolvenz unterbrochenen Verfahrens, in dem Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz eingeklagt sind

»1. Eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage, mit dem der Vertrieb bestimmter Produkte unterbunden werden soll, ist aus der maßgeblichen Schuldnersicht ein Passivprozess i. S. des § 86 InsO. 2. Aus den §§ 4 Nr. 9, 17 UWG hergeleitete Ansprüche sind den absoluten gewerblichen Schutzrechten angenähert und berechtigen entsprechend § 86 Abs. 1 Nr. 1 InsO zur Aufnahme eines wegen Insolvenz unterbrochenen Verfahrens.«

Normenkette:

UWG § 4 Nr. 9 § 17 ; InsO § 47 § 85 § 86 ;

Tatbestand: