Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. GmbH (fortan: Schuldnerin), das am 1. August 2000 eröffnet worden ist. Er verlangt von der Beklagten - soweit in der Revisionsinstanz noch von Interesse - die Auszahlung eines Guthabens in Höhe von 114.474,52 DM (= 58.529,89 EURO).
Die Beklagte meint, die Klageforderung sei durch Aufrechnung mit Forderungen der F. GmbH erloschen. Damit hat es folgende Bewandtnis:
Die Schuldnerin war F.-Vertragshändlerin und bezog bei der Beklagten aufgrund mehrerer Händlerverträge für sich sowie für weitere Händler Fahrzeuge der Marken F., L. und A.. Über die Fahrzeuge schloß sie mit der F. GmbH, H., Leasing- oder Finanzierungsverträge ab. Die jeweils in der Anlage 6 zu den Händlerverträgen vereinbarten Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen enthalten in Ziffer V. 3. folgende Klausel:
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|