Die Beteiligten streiten um einen Abrechnungsbescheid zuletzt vom 7. März 2003 betreffend einen Vorsteuervergütungsanspruch des Klägers für das erste Quartal 2000.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem mit Beschluss vom 8. Februar 2000 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der ... - im Folgenden: Gemeinschuldnerin -. Bereits während der vorläufigen Insolvenzverwaltung hielt er den Geschäftsbetrieb der Gemeinschuldnerin aufrecht und setzte ihn bis zur Veräußerung des Unternehmens zum 1. März 2000 fort.
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