Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit mit ihm die Aufhebung des durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 22.06.2011 (
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Verfahrensbeteiligte.
I.
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