BGH - Beschluss vom 29.01.2009
III ZB 88/07
Normen:
ZPO § 240; ZPO § 1059 Abs. 2; ZPO § 1060 Abs. 1; InsO § 38; InsO § 87; InsO § 181;
Fundstellen:
BB 2009, 1154
BB 2009, 1264
BGHReport 2009, 581
BGHZ 179, 304
MDR 2009, 591
NJW 2009, 1747
NZI 2009, 309
SchiedsVZ 2009, 176
WM 2009, 749
ZIP 2009, 627
ZInsO 2009, 662
Vorinstanzen:
OLG Köln, vom 13.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sch 8/06

Auslegung eines nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ergangenen Schiedsspruches als bloße Feststellung zur Insolvenztabelle; Geltung des ordre public interne für einen inländischen Schiedsspruch; Allgemeine Kriterien zur Auslegung von Schiedssprüchen

BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - Aktenzeichen III ZB 88/07

DRsp Nr. 2009/5945

Auslegung eines nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ergangenen Schiedsspruches als bloße Feststellung zur Insolvenztabelle; Geltung des "ordre public interne" für einen inländischen Schiedsspruch; Allgemeine Kriterien zur Auslegung von Schiedssprüchen

a) Ein nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ergangener, auf eine Leistung gerichteter Schiedsspruch kann als bloße Feststellung zur Insolvenztabelle auszulegen sein, wenn aufgrund der Entscheidungsgründe feststeht, dass die zuerkannte Forderung nur ein Recht auf insolvenzmäßige Befriedigung verschaffen sollte und es sich bei ihr nicht um eine Masseforderung handeln kann. b) Ein (inländischer) Schiedsspruch, der eine Insolvenzforderung feststellt, die nicht zuvor in gleicher Weise nach Grund und Betrag zur Insolvenztabelle angemeldet wurde, verstößt gegen den ordre public interne. c) Für einen inländischen Schiedsspruch gilt grundsätzlich der ordre public interne.

Tenor:

Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 13. November 2007 - 9 Sch 8/06 und 9 Sch 9/06 - aufgehoben

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 187.997,84 EUR.

Normenkette:

ZPO § 240; ZPO § 1059 Abs. 2; ZPO § 1060 Abs. 1; § ;