FG Berlin - Beschluss vom 14.04.2003
10 K 10195/01
Normen:
FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 163 ; AO § 227 ; InsO § 304 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1062

Ausschluss des Verbraucherinsolvenzverfahrens für ehemalige Unternehmer

FG Berlin, Beschluss vom 14.04.2003 - Aktenzeichen 10 K 10195/01

DRsp Nr. 2003/9322

Ausschluss des Verbraucherinsolvenzverfahrens für ehemalige Unternehmer

Ehemalige Unternehmer, gegen die Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen durch Sozialversicherungsträger und Finanzämter bestehen, sind vom Verbraucherinsolvenzverfahren ausgeschlossen.

Normenkette:

FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1 ; AO § 163 ; AO § 227 ; InsO § 304 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Mit der Klage begehrt die Klägerin, den Beklagten unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 17. Oktober 2000 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 23. März 2001 zu verpflichten, ihren Antrag, dem mit Schreiben vom 24. Februar 2000 vorgelegten Plan zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung zuzustimmen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Für die Durchführung des Klageverfahrens hat die Klägerin beantragt, ihr Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung ihrer Prozeßbevollmächtigten zu bewilligen.