1. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 30. Dezember 2010 -
2. Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme und gegebenenfalls auch zur Zurücknahme der Berufung bis 14. April 2011.
Streitwert der Berufungsinstanz: Bis 125.000,00 €.
Mit seiner Berufung wendet sich der Beklagte gegen das Urteil des Landgerichts, soweit dieses der Klage stattgegeben hat.
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