OLG Düsseldorf - Beschluss vom 27.10.2006
I-3 VA 9/06
Normen:
InsO § 56 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2007, 630
NZI 2007, 48
OLGReport-Düsseldorf 2007, 24
Rpfleger 2007, 106
ZIP 2006, 2137
ZIP 2006, 2137
ZInsO 2006, 1221
ZInsO 2006, 1221
ZVI 2006, 516

Auswahlverfahren des Gerichtes zur Bestellung eines Insolvenzverwalters

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2006 - Aktenzeichen I-3 VA 9/06

DRsp Nr. 2007/1544

Auswahlverfahren des Gerichtes zur Bestellung eines Insolvenzverwalters

1. Der mit einem konkreten Fall befasste Insolvenzrichter darf seine Entscheidung für einen bestimmten Insolvenzverwalter nicht nach freiem Belieben treffen, sondern hat sein Auswahlverfahren pflichtgemäß auszuüben.2. Die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Bewerber um die Bestellung zum Insolvenzverwalter in einem konkreten Insolvenzverfahren fordert eine der Sicherung des chancengleichen Zugangs angemessene Verfahrensgestaltung. Das Gericht ist verpflichtet, sachgerechte Kriterien für ein Vorauswahlverfahren zu bestimmen und danach eine Vorauswahlliste für mögliche Insolvenzverwalter anzulegen und aufgrund der entwickelten Kriterien die Auswahl zu treffen.3. Die Entschließung über die Aufnahme eines Bewerbers in eine Vorauswahlliste, aus der die Richter sodann im Einzelfall in dem Eröffnungsbeschluss die nach ihrer Auffassung am besten geeigneten Insolvenzverwalter auswählen und bestellen, ist als Justizverwaltungshandeln zu qualifizieren.

Normenkette:

InsO § 56 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

A.