FG Saarland vom 20.10.2003
1 V 298/03
Normen:
InsO;
Fundstellen:
EFG 2004, 150

Beendigung der Organschaft durch Insolvenz

FG Saarland, vom 20.10.2003 - Aktenzeichen 1 V 298/03

DRsp Nr. 2004/3069

Beendigung der Organschaft durch Insolvenz

Die Beendigung einer Organschaft ist anzunehmen, wenn der Organträger durch die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters seinen maßgeblichen Einfluss auf die Organgesellschaft verliert und dem vorläufigen Insolvenzverwalter insbesondere eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung in der Organgesellschaft möglich ist.

Normenkette:

InsO;

Für die Praxis:

Auf den Aspekt, ob mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden ist oder nicht, kann nicht allein abgestellt werden.

Fundstellen
EFG 2004, 150