Beginn der Wohlverhaltensperiode im Verbraucherinsolvenzverfahren
BGH, Beschluß vom 16.06.2005 - Aktenzeichen IX ZB 96/05
DRsp Nr. 2005/10459
Beginn der Wohlverhaltensperiode im Verbraucherinsolvenzverfahren
Die Wohlverhaltensperiode gem. § 287 Abs. 2 S. 1 InsO a.F. beginnt erst mit dem Zeitpunkt der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und nicht bereits mit dem Zeitpunkt, in dem der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens des Schuldners an den Treuhänder abgetreten worden ist.