BGH - Beschluß vom 16.06.2005
IX ZB 96/05
Normen:
InsO § 287 Abs. 2 S. 1 (a.F.) ;
Vorinstanzen:
LG Dresden, vom 25.02.2005

Beginn der Wohlverhaltensperiode im Verbraucherinsolvenzverfahren

BGH, Beschluß vom 16.06.2005 - Aktenzeichen IX ZB 96/05

DRsp Nr. 2005/10459

Beginn der Wohlverhaltensperiode im Verbraucherinsolvenzverfahren

Die Wohlverhaltensperiode gem. § 287 Abs. 2 S. 1 InsO a.F. beginnt erst mit dem Zeitpunkt der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und nicht bereits mit dem Zeitpunkt, in dem der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens des Schuldners an den Treuhänder abgetreten worden ist.

Normenkette:

InsO § 287 Abs. 2 S. 1 (a.F.) ;

Gründe: