BGH - Beschluß vom 03.07.2008
IX ZR 233/07
Normen:
AnfG § 1 ;
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe, vom 09.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 11 U 13/06
LG Karlsruhe, vom 07.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 387/05

Begriff der Rechtshandlung; Anfechtbarkeit der Ausübung eines Rücktrittsrechts

BGH, Beschluß vom 03.07.2008 - Aktenzeichen IX ZR 233/07

DRsp Nr. 2008/14714

Begriff der Rechtshandlung; Anfechtbarkeit der Ausübung eines Rücktrittsrechts

Ist in einem Schenkungsvertrag über ein Grundstück ein Rücktrittsrecht für den Fall von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das geschenkte Grundstück vorgesehen, so stellt die Ausübung des Anfechtungsrechts keine Rechtshandlung des Schuldners und im Übrigen auch keine Gläubigerbenachteiligung dar.

Normenkette:

AnfG § 1 ;

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO).