OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2002 - Aktenzeichen 19 Sa 113/01
DRsp Nr. 2005/7268
Begriff der Zwangsvollstreckung
1. Die Zustellung einer einfachen Ausfertigung eines Sitzungsprotokolls stellt keine Vollstreckungsmaßnahme i.S. von § 80 Abs. 1 und 2InsO dar.2. Das Insolvenzgericht ist nicht gem. § 89 Abs. 3InsO für eine Vollstreckungsgegenklage zuständig.