OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2003 - Aktenzeichen I-10 U 108/02
DRsp Nr. 2005/13654
Begründung von Neumasseverbindlichkeiten
Aus Wohnraummietverträgen des insolvent gewordenen Zwischenvermieters werden nur dann Neumasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 2 Nr. 3InsO begründet, wenn es dem erklärten Willen des Verwalters entspricht, die Gegenleistung in Anspruch zu nehmen.