LG Karlsruhe, vom 28.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 494/10
OLG Karlsruhe, vom 05.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 19 U 47/12
Begünstigung der Schädigung des Vermögens des Vertragspartners der GmbH durch deliktisches Handeln eines Dritten bzgl. Erbringung einer nicht ordnungsgemäßen vertraglichen Leistung; Haftung des Geschäftsführers der GmbH für den eingetretenen Schaden bzgl. Zusammenhangs zwischen der Verletzung der Insolvenzantragspflicht durch den Geschäftsführer und dem Vermögensschaden des Vertragspartners
BGH, Urteil vom 21.10.2014 - Aktenzeichen II ZR 113/13
DRsp Nr. 2015/2196
Begünstigung der Schädigung des Vermögens des Vertragspartners der GmbH durch deliktisches Handeln eines Dritten bzgl. Erbringung einer nicht ordnungsgemäßen vertraglichen Leistung; Haftung des Geschäftsführers der GmbH für den eingetretenen Schaden bzgl. Zusammenhangs zwischen der Verletzung der Insolvenzantragspflicht durch den Geschäftsführer und dem Vermögensschaden des Vertragspartners
BGB § 823 Abs. 2 Bf, F, i.V.m. InsO § 15a Abs. 1Hat eine insolvenzreife GmbH die von ihr geschuldete vertragliche Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht und ist dadurch die Schädigung des Vermögens des Vertragspartners der GmbH durch deliktisches Handeln eines Dritten begünstigt worden, besteht darin unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Insolvenzantragspflicht kein die Haftung des Geschäftsführers der GmbH für den eingetretenen Schaden auslösender innerer Zusammenhang zwischen der Verletzung der Insolvenzantragspflicht durch den Geschäftsführer und dem Vermögensschaden des Vertragspartners der GmbH.
Tenor
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