FG Bremen - Urteil vom 23.03.2017
3 K 2/17 (1)
Normen:
EStG § 5a Abs. 4; InsO § 55 Abs. 4;
Fundstellen:
NZI 2017, 497

Behandlung einer ihre Grundlage in der Auflösung des Unterschiedsbetrags habenden Gewerbesteuerverbindlichkeit als Masseverbindlichkeit

FG Bremen, Urteil vom 23.03.2017 - Aktenzeichen 3 K 2/17 (1)

DRsp Nr. 2017/5478

Behandlung einer ihre Grundlage in der Auflösung des Unterschiedsbetrags habenden Gewerbesteuerverbindlichkeit als Masseverbindlichkeit

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 5a Abs. 4; InsO § 55 Abs. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Gewerbesteuerverbindlichkeit der ... - nachfolgend abgekürzt: KG -, die ihre Grundlage in der Auflösung des Unterschiedsbetrags gemäß § 5a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat, als Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 4 der Insolvenzordnung in der im Streitjahr geltenden Fassung (InsO) anzusehen ist oder lediglich als Insolvenzforderung zur Tabelle angemeldet werden kann.

Der Kläger klagt in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der KG.

Die KG wurde im Jahr 1995 gegründet. Das Kommanditkapital i.H.v. ... € verteilt sich auf eine Vielzahl von Kommanditisten. Persönlich haftende Gesellschafterin der KG ist die ..., über deren Vermögen ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Gegenstand des Unternehmens der KG ist nach ihrem Gesellschaftsvertrag der Bau oder Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen, insbesondere der MS ....