FG Sachsen - Urteil vom 30.09.2015
5 K 118/15
Normen:
AO § 226 Abs. 1; AO § 38; GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 387; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 129;

Bei Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags innerhalb eines Monats vor der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Grundstückserwerbers Aufrechnung des FA bezüglich des Grunderwerbsteuererstattungsanspruchs mit Einkommensteuerrückständen des Gemeinschuldners unzulässig

FG Sachsen, Urteil vom 30.09.2015 - Aktenzeichen 5 K 118/15

DRsp Nr. 2016/76

Bei Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags innerhalb eines Monats vor der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Grundstückserwerbers Aufrechnung des FA bezüglich des Grunderwerbsteuererstattungsanspruchs mit Einkommensteuerrückständen des Gemeinschuldners unzulässig

1. Hat der Insolvenzschuldner als Erwerber eines Grundstücks Grunderwerbsteuer gezahlt, jedoch später den Grundstückskaufvertrag innerhalb eines Monats, bevor er selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt hat, im Einvernehmen mit dem Grundstücksveräußerer wieder rückgängig gemacht, so ist das FA nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO an einer Aufrechnung der Verpflichtung zur Rückerstattung der Grunderwerbsteuer mit vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Einkommensteuerschulden des Insolvenzschuldners gehindert.