Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 23.9.2011 (Az.: 2-
1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt,
zu Gunsten des Klägers wegen der gemäß Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13.9.2007, Az.: I-6 U 96/06, gegen den Beklagten zu 2) rechtskräftig zuerkannten Forderung des Klägers:
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