Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
BGH, Beschluß vom 08.07.2004 - Aktenzeichen IX ZB 589/02
DRsp Nr. 2004/12839
Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
»Grundlage für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist der Wert des einem künftigen Insolvenzbeschlag unterliegenden Vermögens des Schuldners bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung; dazu gehört grundsätzlich auch der Wert der Firma des Schuldnerunternehmens.«