I. Die W. GmbH & Co. KG (fortan: Schuldnerin) stellte am 19. Mai 1999 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Mit Beschluss vom 26. Mai 1999 bestellte das Amtsgericht - Insolvenzgericht - den weiteren Beteiligten zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt. Der vorläufige Insolvenzverwalter führte das Unternehmen der Schuldnerin fort. Am 1. Juli 1999 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, seither ist der weitere Beteiligte Insolvenzverwalter.
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