I. Der Rechtsbeschwerdeführer war zunächst vorläufiger Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin. Mit Beschluss vom 15. Mai 2002 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und der Rechtsbeschwerdeführer zum Insolvenzverwalter bestellt. Er hat das Unternehmen der Schuldnerin weitergeführt und dadurch eine freie Insolvenzmasse von rund einer halben Million Euro erwirtschaftet. Eine Kündigung der Arbeitsverhältnisse erfolgte frühestens zum 31. Oktober 2002.
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