FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 18.03.2009
2 K 1682/08
Normen:
AO § 226 Abs. 1; BGB § 387; InsO § 287 Abs. 2; InsO § 294 Abs. 1; InsO § 294 Abs. 3; InsO § 291 Abs. 1; InsO § 300 Abs. 1;
Fundstellen:
EFG 2009, 1269

Berechtigung des Finanzamts zur Aufrechnung einer Insolvenzforderung gegen einen Einkommensteuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.03.2009 - Aktenzeichen 2 K 1682/08

DRsp Nr. 2009/15771

Berechtigung des Finanzamts zur Aufrechnung einer Insolvenzforderung gegen einen Einkommensteuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung

1. Das Finanzamt darf auch dann bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung mit einer Insolvenzforderung gegen einen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Einkommensteuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners aufrechnen, wenn der Erstattungsanspruch erst nach Ablauf der sog. "Wohlverhaltensphase" fällig geworden ist. 2. Restschuldbefreiung tritt erst mit Rechtskraft der stattgebenden Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung ein. Das Verbot der Einzelzwangsvollstreckung (§ 294 Abs. 1 InsO) endet nicht bereits mit Ablauf der Wohlverhaltensphase, sondern erstreckt sich bis zur Entscheidung über die Erteilung bzw. Versagung der Restschuldbefreiung.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

AO § 226 Abs. 1; BGB § 387; InsO § 287 Abs. 2; InsO § 294 Abs. 1; InsO § 294 Abs. 3; InsO § 291 Abs. 1; InsO § 300 Abs. 1;

Tatbestand: