Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision gegen das Urteil des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. April 2008 gemäß § 552a ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
2.Dem Kläger wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats ab Zustellung dieses Beschlusses gegeben.
3.Der auf den 2. Juli 2009 bestimmte Verhandlungstermin wird aufgehoben; gegebenenfalls wird ein neuer Termin bestimmt werden.
4.Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 511.291,88 EUR festgesetzt.
I.
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