Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. Februar 2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.059,95 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6. Mai 2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 571,44 € zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
2. 3.
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