BVerfG - Beschluss vom 12.07.2006
1 BvR 1469/05
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 ;
Fundstellen:
WM 2006, 1681
ZIP 2006, 1954
ZInsO 2006, 1101
ZVI 2006, 508
Vorinstanzen:
OLG Koblenz, vom 12.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 VA 1/04

Berücksichtigung eines Rechtsanwalts bei der Bestellung von Insolvenzverwaltern

BVerfG, Beschluss vom 12.07.2006 - Aktenzeichen 1 BvR 1469/05

DRsp Nr. 2007/580

Berücksichtigung eines Rechtsanwalts bei der Bestellung von Insolvenzverwaltern

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Rechtsanwalt bei der Bestellung des Insolvenzverwalters in mehreren Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt worden ist, weil das Gericht schlechte Erfahrungen in früheren Verfahren gemacht habe insbesondere wegen mangelnder Präsenz vor Ort.

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine Nichtberücksichtigung bei Entscheidungen des Insolvenzrichters über die Bestellung von Insolvenzverwaltern.