I.
Streitig ist, ob erhebliche Verluste aus dem Handel mit DAX-Optionsscheinen und Devisentermingeschäften als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.
Der während des anhängigen Revisionsverfahrens verstorbene frühere Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), Herr K., war Gesellschafter der S-KG, die durch Umwandlung zum 1. Januar 1992 aus der S-GmbH hervorgegangen ist. An der S-KG waren Herr K. als Komplementär mit einer Festeinlage von 490 000 DM (= 98 v.H.) und Frau S. mit einer Kommanditeinlage von 10 000 DM (= 2 v.H.) beteiligt. Frau S. ist verstorben. Erbe nach Frau S. ist der Beigeladene. Die S-KG betrieb ein Tiefbauunternehmen und war auf die Ausführungen von größeren Erdbewegungen wie z.B. beim Bau von ICE-Strecken und Bundesautobahnen spezialisiert.
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