BFH - Urteil vom 23.04.2009
IV R 87/05
Normen:
AO § 164 Abs. 2; ZPO § 240; InsO § 85 Abs. 1; FGO § 48 Abs. 1; FGO § 118 Abs. 2; HGB § 125 Abs. 1; HGB § 126 Abs. 2; HGB § 161 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 13.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2546/00

Berücksichtigung von erheblichen Verlusten aus dem Handel mit DAX-Optionsscheinen und Devisentermingeschäften als Betriebsausgaben; Devisengeschäfte oder Warentermingeschäfte ebenso wie Aktienoptionsgeschäfte als spekulative, vorwiegend im privaten Bereich getätigte Geschäfte; Bindungswirkung der Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung des Finanzgerichts nach § 118 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) für den Bundesfinanzhof

BFH, Urteil vom 23.04.2009 - Aktenzeichen IV R 87/05

DRsp Nr. 2009/21059

Berücksichtigung von erheblichen Verlusten aus dem Handel mit DAX-Optionsscheinen und Devisentermingeschäften als Betriebsausgaben; Devisengeschäfte oder Warentermingeschäfte ebenso wie Aktienoptionsgeschäfte als spekulative, vorwiegend im privaten Bereich getätigte Geschäfte; Bindungswirkung der Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung des Finanzgerichts nach § 118 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) für den Bundesfinanzhof

Normenkette:

AO § 164 Abs. 2; ZPO § 240; InsO § 85 Abs. 1; FGO § 48 Abs. 1; FGO § 118 Abs. 2; HGB § 125 Abs. 1; HGB § 126 Abs. 2; HGB § 161 Abs. 2;

Gründe:

I.

Streitig ist, ob erhebliche Verluste aus dem Handel mit DAX-Optionsscheinen und Devisentermingeschäften als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.

Der während des anhängigen Revisionsverfahrens verstorbene frühere Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), Herr K., war Gesellschafter der S-KG, die durch Umwandlung zum 1. Januar 1992 aus der S-GmbH hervorgegangen ist. An der S-KG waren Herr K. als Komplementär mit einer Festeinlage von 490 000 DM (= 98 v.H.) und Frau S. mit einer Kommanditeinlage von 10 000 DM (= 2 v.H.) beteiligt. Frau S. ist verstorben. Erbe nach Frau S. ist der Beigeladene. Die S-KG betrieb ein Tiefbauunternehmen und war auf die Ausführungen von größeren Erdbewegungen wie z.B. beim Bau von ICE-Strecken und Bundesautobahnen spezialisiert.