LG Konstanz, vom 13.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 62 T 142/05
AG Villingen-Schwenningen, vom 29.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 IN 58/05
Beschwerdebefugnis von Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
BGH, Beschluß vom 06.07.2006 - Aktenzeichen IX ZA 5/06
DRsp Nr. 2006/20487
Beschwerdebefugnis von Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht nur dieser, nicht jedoch einzelnen Gesellschaftern das Recht der sofortigen Beschwerde zu.