Als zuständiges Gericht wird das Landgericht Verden bestimmt.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Zahlung in Höhe von 41.254,71 EUR nebst Zinsen in Anspruch. Die Beklagte zu 1 ist eine Arbeitsgemeinschaft, deren Gesellschafter die Beklagten zu 2 und 3 sind. Die Beklagte zu 2 hat ihren allgemeinen Gerichtsstand im Bezirk des Landgerichts Verden; die Beklagte zu 3 hat ihren allgemeinen Gerichtsstand im Bezirk des Landgerichts Stuttgart.
Zur Begründung ihrer Klage trägt die Klägerin vor: Sie habe mit der Beklagten zu 1 im Oktober 2005 einen Vertrag über die Betankung von Lkw und Geräten in Henningsdorf und Eberswalde geschlossen. In ihren auf der Rückseite des Angebots abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei bestimmt:
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|