Dem Rechtsbeschwerdeführer wird Wiedereinsetzung in die versäumten Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bautzen vom 27. Juni 2011 gewährt.
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bautzen vom 27. Juni 2011 wird auf Kosten des Gläubigers zurückgewiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 300 € festgesetzt.
I.
Der Vollstreckungsgläubiger und Rechtsbeschwerdeführer (fortan: Verwalter) ist Verwalter in dem am 1. März 2006 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners. Er beabsichtigt, ein Fahrzeug des Schuldners zur Masse zu ziehen und zu verwerten. Der Schuldner hat auf Anfragen nicht reagiert, auch nicht auf das Angebot, das Fahrzeug gegen Zahlung von 300 € aus der Masse zu übernehmen.
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