I. Die Parteien sind getrenntlebende Eheleute. Die Antragstellerin ist Deutsche, der Antragsgegner Angehöriger der Vereinigten Staaten von Amerika. Ihren letzten gemeinsamen Aufenthalt hatten sie in den Vereinigten Staaten; dort befinden sich auch jetzt noch ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder. Seit der Trennung hält sich die Antragstellerin in der Bundesrepublik auf; der Antragsgegner ist zur Zeit als Angehöriger der US-Streitkräfte in Korea stationiert.
Die Antragstellerin begehrt Scheidung der Ehe, Übertragung des elterlichen Sorgerechts auf sich und die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Ihre an das Amtsgericht Darmstadt (Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main) gerichtete Antragsschrift wurde dem Antragsgegner am 20. Dezember 1993 im Wege der Rechtshilfe zugestellt.
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