Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung.
Der Kläger war seit dem 14. Juli 1976 bei der A GmbH als Arbeiter beschäftigt. Sein Bruttomonatslohn betrug zuletzt 3.800,00 DM. Mit Schreiben vom 29. März 1999 kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis des Klägers wegen geplanter Betriebsstillegung zum 31. Oktober 1999. Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage.
Am 27. August 1999 stellte die Arbeitgeberin Insolvenzantrag. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Beklagte bestellt.
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