BGH - Urteil vom 11.04.2013
IX ZR 268/12
Normen:
KO § 41 Abs. 1; GesO § 10 Abs. 2; InsO § 146 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 23.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 320/08
OLG Brandenburg, vom 13.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 U 164/10

Betroffenheit des Anspruchs auf anfechtungsrechtliche Rückgewähr zur Masse eines Zweitverfahrens durch Verjährung des Anfechtungsrechts des Verwalters in einem ersten Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren

BGH, Urteil vom 11.04.2013 - Aktenzeichen IX ZR 268/12

DRsp Nr. 2013/13788

Betroffenheit des Anspruchs auf anfechtungsrechtliche Rückgewähr zur Masse eines Zweitverfahrens durch Verjährung des Anfechtungsrechts des Verwalters in einem ersten Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren

Ist das Anfechtungsrecht des Verwalters in einem ersten Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren verfristet oder verjährt, ist dadurch der Anspruch auf anfechtungsrechtliche Rückgewähr zur Masse eines Zweitverfahrens nicht mitbetroffen.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 13. Juli 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

KO § 41 Abs. 1; GesO § 10 Abs. 2; InsO § 146 Abs. 1;

Tatbestand