I.
Der Antragsteller ist Insolvenzverwalter in dem im August 2005 beantragten und im Dezember 2005 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. X-Bau GmbH (Schuldnerin).
Aus der Umsatzsteuer-Voranmeldung der Schuldnerin für das II. Quartal 2005 hatte sich ein Guthaben in Höhe von ... EUR ergeben, gegen das das beklagte Finanzamt (FA) mit offenen Umsatzsteuer-Forderungen für das Jahr 2000 zuzüglich Säumniszuschlägen die Aufrechnung erklärte. Nach vom Antragsteller erklärter Anfechtung dieser Aufrechnung erließ das FA einen entsprechenden Abrechnungsbescheid für die Umsatzsteuer des II. Quartals 2005, der ein durch Aufrechnung auf 0 EUR getilgtes Guthaben der Schuldnerin auswies.
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