Auf die Rechtsbeschwerde des Treuhänders wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gera vom 6. Mai 2015 aufgehoben. Die Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gera vom 18. Februar 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag unbegründet ist.
Der Schuldner trägt die Kosten des Verfahrens.
Beschwerdewert: 4.138,18 €
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