Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gera vom 12. November 2013 wird auf Kosten des Insolvenzverwalters zurückgewiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Im April 2008 erhielt der im Jahr 1940 geborene Schuldner den Nießbrauch an einem Grundstück, woraus er monatlich 800 € erlöst. Weiter beziehen der Schuldner und seine Ehefrau gesetzliche Altersrenten in Höhe von monatlich 321,39 € und 472,39 €. Das Insolvenzverfahren wurde am 1. Oktober 2008 eröffnet.
Der Schuldner hat beantragt,
die monatlichen Einnahmen aus dem Nießbrauch pfandfrei zu stellen.
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