Der Kläger ist Verwalter in der Gesamtvollstreckung über das Vermögen der K. GmbH (nachfolgend: GmbH oder Gesamtvollstreckungsschuldnerin). Deren Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer war H. K., der Ehemann der Beklagten. Die GmbH und ihre Tochterunternehmen hatten Liquiditätsschwierigkeiten. In einem an alle Gesellschafter versandten Besprechungsvermerk vom 16. Juni 1993 heißt es unter anderem:
"Verlust per Mai: 1,0 Mio. DM
...
... Auswirkungen der entstehenden Probleme
der leiseste Verdacht dieser Entwicklung führt sofort zur Zahlungsunfähigkeit durch Reaktion der Banken
es müssen sofort Maßnahmen in Erwartung der Situation realisiert werden in 2 Richtungen:
1. Sicherung der persönlichen Belange jedes Gesellschafters
GF ausstehende Einlage 200 TM durch Einkünfte aus der Firma
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