KG, vom 31.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Sch 5/03
Bindung des Insolvenzverwalters an eine Schiedsabrede
BGH, Beschluß vom 20.11.2003 - Aktenzeichen III ZB 24/03
DRsp Nr. 2003/15593
Bindung des Insolvenzverwalters an eine Schiedsabrede
1. Der Insolvenzverwalter ist an eine Schiedsabrede, die noch der Schuldner getroffen hat, gebunden. Er kann weder die Erfüllung ablehnen, noch erlischt der Schiedsvertrag gem. § 115 Abs. 1InsO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.2. Eine Schiedsabrede erfasst nicht Ansprüche aus Insolvenzanfechtung.