Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg - 6. Zivilsenat - vom 20. Juni 2016 aufgehoben.
Der Antrag des Antragstellers, den Zwischenentscheid des Schiedsgerichts, bestehend aus den Schiedsrichtern Z. , Dr. H. und Prof. R. , vom 10. Februar 2016 aufzuheben und festzustellen, dass das Schiedsgericht zur Entscheidung über die in der Schiedsklage vom 7. November 2014 geltend gemachten Anträge unzuständig ist, wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Wert des Beschwerdegegenstands: 33.878,40 €
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