KG - Beschluss vom 19.05.2003
2 AR 20/03
Normen:
InsO § 3 Abs. 1 ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 ;
Fundstellen:
ZInsO 2003, 628

Bindungswirkung der Verweisung an ein anderes Insolvenzgericht

KG, Beschluss vom 19.05.2003 - Aktenzeichen 2 AR 20/03

DRsp Nr. 2005/7528

Bindungswirkung der Verweisung an ein anderes Insolvenzgericht

1. Dass eine Verweisung an ein anderes Insolvenzgericht willkürlich ist, wird indiziert, wenn für dessen Zuständigkeit keine prüfbaren, tatsächlichen Anhaltspunkte gegeben sind. 2. Für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer in Liquidation befindlichen GmbH ist das Amtsgericht des registermäßigen Gesellschaftssitzes zuständig, wenn die Liquidationstätigkeit ohne wirtschaftlichen Gehalt ist.

Normenkette:

InsO § 3 Abs. 1 ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 ;
Fundstellen
ZInsO 2003, 628