I.
Das Amtsgericht Soest streitet mit dem Amtsgericht Hamburg über die Zuständigkeit für das Konkursverfahren über das Vermögen der Schuldnerin.
Die Schuldnerin war zunächst in Welver bei Soest ansässig. Am 12.8./30.9.1997 beschloß sie, ihren Sitz nach Hamburg zu verlegen. Dort wurde sie am 19.11.1997 ins Handelsregister eingetragen.
Mit Schreiben vom 26.11.1997, bei Gericht eingegangen am 28.11.1997, stellte die Gläubigerin beim Amtsgericht Dresden den Antrag auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin.
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