Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. November 2009 sowie des Sozialgerichts München vom 9. Oktober 2007 geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger 51 405,80 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
I
Der Kläger begehrt von der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) die Zahlung von 51 405,80 Euro zur Insolvenzmasse.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|