I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 9. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung von 53.657,78 EUR zur Insolvenzmasse.
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