LSG Bayern - Urteil vom 25.11.2009
L 12 KA 20/08
Normen:
BGB § 387; InsO § 130; SGB V § 81 Abs. 1 S. 1 Nr. 4;
Vorinstanzen:
SG München, vom 09.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 43 KA 1626/06

Rückforderung von Honoraransprüchen durch die Kassenärztliche Vereinigung bei Insolvenz

LSG Bayern, Urteil vom 25.11.2009 - Aktenzeichen L 12 KA 20/08

DRsp Nr. 2010/6901

Rückforderung von Honoraransprüchen durch die Kassenärztliche Vereinigung bei Insolvenz

Der Kassenärztlichen Vereinigung kommt bereits in dem Moment eine insolvenzrechtlich schützenswerte Aufrechnungslage zu, in dem der Vertragsarzt seine Leistungen erbracht und die Abrechnung bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht hat und nicht erst mit Wirksamwerden des entsprechenden Honorarbescheides. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 9. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 387; InsO § 130; SGB V § 81 Abs. 1 S. 1 Nr. 4;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung von 53.657,78 EUR zur Insolvenzmasse.