LSG Bayern - Urteil vom 25.11.2009 (L 12 KA 20/08)
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 9. Oktober 2007 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. [...]