I. Es wird festgestellt, dass das Verfahren S 35 AL 463/05 seit dem 16. Februar 2006 unterbrochen ist.
II. Das Urteil des Eufach0000000011 vom 14. März 2008 wird aufgehoben
Im vorliegenden Verfahren wehrt sich die Insolvenzverwalterin über das Vermögen des bei der Beklagten Versicherten, des Klägers mit ihrer Berufung gegen ein Tätigwerdendes Sozialgerichts während einer Unterbrechung nach Eröffnung des Konkursverfahrens.
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