Der Kläger wendet sich gegen die Vollstreckung einer Kaufpreisforderung aus einem notariell beurkundeten Kaufvertrag über GmbH-Geschäftsanteile. Er begehrt außerdem Rückzahlung einer von ihm behaupteten Kaufpreisanzahlung.
Die Beklagte war alleinige Gesellschafterin der V. Verwaltungsgesellschaft mbH (im folgenden: V. GmbH). Geschäftsführer der V. GmbH war G. R., der Ehemann der Beklagten. Die V. GmbH betrieb seit September 1997 in D. ein Fitness-Studio, das bis dahin von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der unter anderem der Sohn des Klägers beteiligt gewesen war, geführt worden war. Mit notariellem Vertrag vom 13. Februar 1998 veräußerte die Beklagte, vertreten durch ihren Ehemann, ihre sämtlichen Geschäftsanteile an den durch seinen Sohn vertretenen Kläger. Der Kaufpreis von 242.000 DM sollte nach zwei ersten Teilzahlungen über 30.000 DM und 50.000 DM in monatlichen Raten von 1.500 DM, später von 3.000 DM, bis zum Jahre 2003 bezahlt werden. Der notarielle Vertrag lautet in Auszügen:
"III. ...
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