OLG Frankfurt/Main, vom 08.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 115/02
LG Frankfurt/M. - 3/1 O 185/01 - 3.06.2002,
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers durch den Insolvenzverwalter wegen verbotswidriger Zahlungen an die Gesellschafter
BGH, Beschluß vom 13.03.2006 - Aktenzeichen II ZR 165/04
DRsp Nr. 2006/10812
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers durch den Insolvenzverwalter wegen verbotswidriger Zahlungen an die Gesellschafter
»a) Der Insolvenzverwalter einer GmbH hat die Voraussetzungen für eine Haftung des Geschäftsführers nach § 43 Abs. 3GmbHG wegen verbotswidriger Zahlungen an die Gesellschafter darzulegen und zu beweisen.b) Den Geschäftsführer trifft insoweit eine sekundäre Darlegungslast. Das gilt auch dann, wenn er vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus dem Amt ausgeschieden ist, ihm aber - anders als dem Insolvenzverwalter - entsprechende Unterlagen oder Erkundigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen oder er einschlägige Kenntnisse hat.«