ArbG Siegburg, vom 17.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1253/09
Dreiseitiger Aufhebungsvertrag vor Betriebsübergang unter Eingehung eines befristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft; unbegründete Feststellungsklage zum Übergang des Arbeitsverhältnis auf die Betriebserwerberin
LAG Köln, Urteil vom 28.10.2010 - Aktenzeichen 13 Sa 701/10
DRsp Nr. 2011/2710
Dreiseitiger Aufhebungsvertrag vor Betriebsübergang unter Eingehung eines befristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft; unbegründete Feststellungsklage zum Übergang des Arbeitsverhältnis auf die Betriebserwerberin
1. Hat der Arbeitnehmer im Rahmen eines dreiseitigen Vertrages der Aufhebung seines Arbeitsverhältnisses zugestimmt und ein befristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft begründet und ist dieser Aufhebungsvertrag weder wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313BGB an veränderte Vertragsverhältnisse anzupassen noch wegen einer Umgehung des § 613 aBGB oder der vom Arbeitnehmer erklärten Anfechtung oder dem Nichteintritt einer Bedingung unwirksam, ist das zwischen dem Arbeitnehmer und der Insolvenzschuldnerin bestehende Arbeitsverhältnis nicht auf die Betriebserwerberin gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB übergegangen.
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