LAG Köln - Urteil vom 28.10.2010
13 Sa 701/10
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 123; BGB § 134; BGB § 142; BGB § 313 Abs. 1; BGB § 313 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; InsO § 125 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 17.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1253/09

Dreiseitiger Aufhebungsvertrag vor Betriebsübergang unter Eingehung eines befristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft; unbegründete Feststellungsklage zum Übergang des Arbeitsverhältnis auf die Betriebserwerberin

LAG Köln, Urteil vom 28.10.2010 - Aktenzeichen 13 Sa 701/10

DRsp Nr. 2011/2710

Dreiseitiger Aufhebungsvertrag vor Betriebsübergang unter Eingehung eines befristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft; unbegründete Feststellungsklage zum Übergang des Arbeitsverhältnis auf die Betriebserwerberin

1. Hat der Arbeitnehmer im Rahmen eines dreiseitigen Vertrages der Aufhebung seines Arbeitsverhältnisses zugestimmt und ein befristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft begründet und ist dieser Aufhebungsvertrag weder wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB an veränderte Vertragsverhältnisse anzupassen noch wegen einer Umgehung des § 613 a BGB oder der vom Arbeitnehmer erklärten Anfechtung oder dem Nichteintritt einer Bedingung unwirksam, ist das zwischen dem Arbeitnehmer und der Insolvenzschuldnerin bestehende Arbeitsverhältnis nicht auf die Betriebserwerberin gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB übergegangen.