Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 27. April 2010 wird auf Kosten des Schuldners mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Nachtragsverteilung hinsichtlich der an den Schuldner zurückerstatteten Rentenversicherungsbeiträge für die Zeit vom 1. Mai 2003 bis 29. November 2005 in Höhe von 13.074,81 € angeordnet wird.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 13.074,81 €.
I.
Das am 2. April 2004 eröffnete Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des J. (im Folgenden: Schuldner), in dem der weitere Beteiligte als Treuhänder bestellt war, ist nach Durchführung des Schlusstermins am 29. November 2005 aufgehoben worden.
Der Schuldner ist seit 1. Mai 1991 von der Rentenversicherungspflicht befreit. In der Zeit vom 1. Mai 2003 bis 31. Dezember 2006 führte jedoch der Arbeitgeber des Schuldners Rentenversicherungsbeiträge an die Rentenversicherung ab.
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